Präambel
mc-quadrat hat in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Rundfunk das Storytelling-Tool Linius entwickelt. mc-quadrat hat Linius in der vorliegenden Form technisch und gestalterisch entwickelt.
Linius ist ein WordPress-Theme und kann nach Download und Installation genutzt werden, um auf einfache und flexible Weise mit Bildern, Videos und interaktiven Elementen Multimedia-Reportagen im One-Pager-Format zu erzählen.
Linius besteht einerseits aus von mc-quadrat entwickelten Bestandteilen, die mit Open-Source-Bibliotheken- und Software verbunden sind, z.B. PHP, HTML-Codes, Java-Script (nachfolgend Open Source-Komponenten). Die Open Source-Komponenten nutzen wir für das Backend-System von Linius, welches auf WordPress-Funktionen aufbaut.
Auf der anderen Seite besteht Linius aus unabhängigen und eigenständigen Komponenten, die nicht aus Open-Source-Komponenten abgeleitet sind. Hierzu zählen z. B. CSS-Daten, Bilder und Grafiken (nachfolgend mc-quadrat-Komponenten). Die mc-quadrat-Komponenten nutzen wir für das Frontend von Linius.
Die Schnittstelle, über die im Backend hinterlegte Datensätze abgerufen und in eigene Anwendungen integriert werden können, stellen wir als Open Source zur Verfügung.
1. Gegenstand der Lizenzvereinbarung, Vertragsparteien
Diese Lizenzvereinbarung regelt das Verhältnis zwischen mc-quadrat und Nutzern, die Linius bei uns (mc-quadrat) bestellen und dann zur Verfügung gestellt bekommen. Die Lizenzvereinbarung nimmt Bezug auf weitere Regelungen, z. B. die GNU General Public License Version 3.0 (GPLv3). Regelungen, auf die wir Bezug nehmen, gelten ergänzend für das Verhältnis zwischen mc-quadrat und den Nutzern von Linius. Dasselbe gilt für Anlagen, auf die wir verweisen, wie zum Beispiel zu Systemanforderungen.
2. Nutzungsvoraussetzungen, Nutzerpflichten
Um Linius nutzen zu können, müssen Nutzer verschiedene Voraussetzungen erfüllen.
2.1 Nutzer müssen verschiedene technische Voraussetzungen einhalten. Erforderlich ist ein Web-Server, der die Voraussetzungen für aktuelle WordPress-Versionen erfüllt (diese können hier eingesehen werden: https://wordpress.org/about/requirements/), sowie ein aktueller WordPress-kompatibler Internet-Browser. Nutzer müssen außerdem prüfen, ob Linius für die von ihnen gewählte Kombination von System und Browser unterstützt wird. Eine Übersicht über die aktuell gültigen Systemanforderungen ist hier verfügbar.
2.2 Linius wird per Download als zip-Datei zur Verfügung gestellt. Nutzer müssen Linius selbständig auf ihrem Web-Server installieren. Die erforderlichen Schritte sind in einem in der zip-Datei enthaltenen Textfile erläutert.
2.3 Nutzer prüfen selbständig vor der Installation, ob Linius mit von ihnen gewählten Drittkomponenten, also anderer Software oder anderen Plugins/Erweiterungen/Zusatzeinstellungen für WordPress, zusammenarbeitet oder ob es zu Kompatibilitätsfehlern kommen kann. mc-quadrat gewährleistet ein Funktionieren von Linius in den Umgebungen, die unter Systemanforderungen bezeichnet sind. Möchte der Nutzer Linius in anderen Systemumgebungen oder mit anderen Komponenten nutzen, prüft er selbständig und in eigener Verantwortung die Möglichkeiten hierzu. Er unternimmt eigenständig alle zweckmäßigen Sicherungsmaßnahmen, wie z. B. die Erstellung von Backups der eigenen Daten oder von anderen WordPress-Komponenten. Nutzer prüfen und entscheiden außerdem selbst, ob Linius für die von ihnen vorgesehenen Zwecke, insbesondere wenn diese wirtschaftlich motiviert sind, geeignet ist.
2.4 Änderungen an Linius nimmt ein Nutzer auf eigene Gefahr vor. Kommt es wegen Änderungen des Nutzers an Linius zu Fehlern oder Schäden, übernimmt mc-quadrat hierfür keine Haftung oder Gewährleistung.
3. Nutzungsrechte
mc-quadrat räumt den Nutzern von Linius Nutzungsrechte in Form einer „Split-Lizenz“ ein. Dies bedeutet, dass für Open Source-Komponenten und mc-quadrat-Komponenten von Linius unterschiedliche Nutzungsrechte eingeräumt werden.
3.1 Open Source-Komponenten
Open Source-Komponenten von Linius werden unter der GNU General Public License version 3.0 (GPLv3) veröffentlicht. Diese kann z. B. unter http://www.gnu.org/licenses/gpl-3.0 eingesehen werden. Für die Nutzung dieser Komponenten gilt daher GPLv3.
3.2 mc-quadrat-Komponenten
An mc-quadrat-Komponenten erhalten Nutzer ein nicht-ausschließliches, zeitlich unbefristetes Recht zur Nutzung im konkret vereinbarten Umfang. Die Nutzung von mc-quadrat-Komponenten kann weiteren Beschränkungen unterliegen, z. B. kann die Nutzung von Linius zeitlich, örtlich oder inhaltlich, beispielsweise auf eine bestimmte Anzahl von Websites begrenzt sein. Das Recht zur Nutzung umfasst die Installation auf einem Server sowie den bestimmungsgemäßen Gebrauch von Linius zur Darstellung von Multimedia-Reportagen im Internet. Die Einräumung des Nutzungsrechts erfolgt unter dem Vorbehalt der vollständigen Zahlung einer hierfür vereinbarten Vergütung.
4. Gebühren
4.1. Für die Bereitstellung von Linius, also den Vorgang des Zugänglichmachens für den Nutzer, erhebt mc-quadrat eine einmalige Download-Gebühr. Daneben erhebt mc-quadrat eine Lizenz für die Einräumung der Nutzungsrechte an mc-quadrat-Komponenten. Die Höhe der Vergütungen ist in den Angeboten angegeben.
4.2. Auf Anfrage bietet mc-quadrat ergänzende Dienstleistungen an, z. B. Beratung zur Nutzung von Linius oder Marketingleistungen. Derartige Leistungen werden individuell vereinbart, nach Aufwand vergütet und können weiteren Regelungen unterliegen.
4.3 Zahlungen erfolgen in Euro und sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu leisten.
5. Haftung und Gewährleistung
5.1. Die nachfolgenden Regelungen zu Haftung und Gewährleistung von mc-quadrat gelten für alle Schadensersatz- oder an dessen Stelle tretenden sonstigen Ersatzansprüche von Nutzern aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung dieser Vereinbarung und Haftungsfälle unabhängig davon, auf welchem Rechtsgrund sie beruhen (z. B. Gewährleistung, Verzug, Unmöglichkeit, jegliche Pflichtverletzung, Vorliegen eines Leistungshindernisses, unerlaubte Handlung etc.) außer für Ansprüche der Nutzer:
- wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- bei arglistigem Verschweigen eines Mangels durch mc-quadrat oder wegen Fehlens einer Beschaffenheit, für die mc-quadrat eine Garantie übernommen hat,
- die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von mc-quadrat, seinen Organen oder leitenden Mitarbeitern beruhen sowie
- nach dem Produkthaftungsgesetz
Für diese Ausnahmen verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung.
5.2. mc-quadrat und ihre Erfüllungsgehilfen haften für fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden nur bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, d. h. einer Pflicht, deren Erfüllung eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, jedoch begrenzt auf den Ersatz des typischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens.
5.3. Im Übrigen ist die Haftung von mc-quadrat für leichte oder einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
5.4. Ansonsten gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.
6. Schlussbestimmungen
6.1. Das Rechtsverhältnis zwischen mc-quadrat und Nutzern unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen der Wiener UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 finden keine Anwendung.
6.2. Ist der Nutzer Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von mc-quadrat. mc-quadrat darf jedoch den Nutzer an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen. Der Sitz von mc-quadrat ist außerdem dann ausschließlicher Gerichtsstand, wenn der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.